Deutscher Gewerkschaftsbund

Soziales Netzwerk Altötting

Soziales Netz

pixelio.de L. Hofschlaeger

Inhaltliche Grundlage

Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 3, Abs. 1)

Verbände, Organisationen und Initiativen im Landkreis Altötting sehen sich dieser und anderen Aussagen der Bayerischen Verfassung (Art. 3 Abs 1) verpflichtet. Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche und der Verlust an sozialer Gerechtigkeit erfordern gemeinsames Engagement. Im Sozialen Netzwerk Altötting treten sie dafür ein, dass die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und die Sorge für sozial Schwache Kernaufgaben des Staates sind und bleiben.

Das Sozialstaatsgebot ist bleibende Verpflichtung. Ein funktionierender Sozialstaat ist Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft. Solidarität und Nächstenliebe entsprechen auch ökonomischer Vernunft. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Arbeit, auf gleichwertige Lebensbedingungen und Enfaltungschancen. Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind unaufgebbare sozialstaatliche Fundamente. Sie dürfen nicht abhängig werden von politischer Meinung oder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Die Kooperationspartner im Sozialen Netzwerk Altötting wissen sich den folgenden Zielen verpflichtet:

Solidarität und soziale Gerechtigkeit

Jedermann hat Anspruch auf Sicherung gegen die Wechselfälle des Lebens durch eine ausreichende Sozialversicherung im Rahmen der Gesetze.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 171)

Auch im Landkreis Altötting mehren sich die Anzeichen für eine Auflösung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlung nehmen zu. Solidarität wird nicht mehr als Selbstverständlichkeit empfunden, sondern ist immer wieder neu zu wecken und zu stärken. Die Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des Sozialstaates ist nicht nur unter finanzpolitischen, sondern ebenso unter gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten zu führen. Die Krise des Sozialstaates ist auch durch einen Verlust an Werten bedingt. Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Offensive für die Wiedergewinnung solidarischen wie eigenverantwortlichen Handelns. Die Werte Solidarität, Personalität, Eigenverantwortung, soziale Gerechtigkeit, Gegenseitigkeit und Nachhaltigkeit haben dabei handlungsleitend zu sein.

Leben in Würde

Die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege zu achten.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 100)

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Würde. Die auch im Landkreis zunehmende Armut verletzt die Würde betroffener Menschen. Soziale Leistungen und Transfers sind keine nach aktueller Kassenlage zu gewährende Almosen. Was Bürgerinnen und Bürger dafür selbst leisten können, müssen sie selbst leisten. Wer nicht oder nur unzureichend dazu in der Lage ist, muss mit der Hilfe von Staat und Gesellschaft rechnen können.

Finanzierung des Sozialstaates

Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 123, Abs. 1)

 

Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit.

(Verfassung des Freistaates Bayern  Art. 158)

Soziale Gerechtigkeit fordert den fairen und verlässlichen Ausgleich zwischen Starken und Schwachen. Eine Umverteilung zu Lasten ohnehin Benachteiligter darf es nicht geben. Die Ertragskraft der Unternehmen, größere Vermögen und Einkommen sind zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben des Staates und der sozialen Sicherungssysteme heranzuziehen, damit Staat und Sozialversicherungen ihre Aufgaben erfüllen können. Wirtschaft kann sich dabei nicht jenseits der Gesellschaft positionieren. Sie ist ein Teil der Gesellschaft:

Menschen brauchen Arbeit

Die Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Jeder Mensch hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 166, Abs. 1 und 2)

Arbeit ist mehr als bloße Existenzsicherung. Sie ist Voraussetzung für Selbstverwirklichung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Arbeit schafft gesellschaftlichen Wohlstand und Lebensqualität. Auch Familien- und Erziehungsarbeit, Pflegetätigkeit sowie ehrenamtliches Engagement leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Das Recht auf Arbeit ist ein elementares Menschenrecht. Arbeitslosigkeit ist eine Folge wirtschaftlichen Handelns. Staat und Wirtschaft tragen für ihre Reduzierung Verantwortung. Arbeitslosigkeit nimmt Betroffenen die Möglichkeit zu gesellschaftlicher Teilhabe und damit ihre Würde.

Parlamente und Regierungen sind aufgerufen, die Rahmenbedingungen für eine konjunkturgerechte Wirtschaftspolitik und eine aktive Beschäftigungspolitik zu schaffen. Vorhandene Arbeit ist breiter zu verteilen. Beschäftigte wünschen mehr Zeitsouveränität, planbare und verlässliche Zeiten für gemeinsames Leben, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine „Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft“ ohne verbindliche und gemeinsame Zeitoasen, wie erwerbsfreie Sonn- und Feiertage und Wochenenden, zerstört die Kultur sozial wertvoller Zeiten.

Auch Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung haben ein Recht, ihre Existenz durch eigene Erwerbsarbeit zu sichern. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen sich nicht der Verpflichtung entziehen, diese Menschen auszubilden und einzustellen. Die gesetzlichen Möglichkeiten, anstelle der Beschäftigung schwer behinderter Menschen einen finanziellen Ausgleich zu entrichten, sind zu reduzieren.

Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen

Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch darauf, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 128, Abs. 1)

Jugendliche haben einen von konjunkturellen Schwankungen unabhängigen individuellen Rechtsanspruch auf berufliche Bildung. Dazu ist ein solidarischer Lastenausgleich zwischen den Unternehmen hilfreich. Eine zukunftsorientierte Fachausbildung in Betrieb und Berufsschule muss um weitere Qualifikationen ergänzt werden und soziale, ökologische und gesellschaftliche Kompetenzen vermitteln. Deshalb ist die Berufsschule als gleichberechtigter Lernort  im dualen System zu stärken und ihr Stellenwert auszubauen. Berufliche und schulische Bildung sind Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft.

Keine Diskriminierung

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Die Gesetze verpflichten jeden in gleicher Weise und jeder genießt auf gleiche Weise den Schutz der Gesetze.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 118, Abs. 1)

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung ein.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 118 a)

Die Gleichbehandlung aller Gruppen der Bevölkerung ist Merkmal einer demokratischen Gesellschaft. Niemand darf aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, der Religion, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, des gesundheitlichen Zustandes, der Sprache, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ausgegrenzt werden.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass ältere Menschen, Kranke und Menschen mit Behinderung aus dem Erwerbsleben gedrängt werden und jungen Menschen der Einstieg ins Erwerbsleben verwehrt bleibt. Staat und Wirtschaft sind aufgerufen, alle Hindernisse in Gesellschaft und Arbeitswelt, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gemeinschaftlichen Leben verhindern, abzubauen.

Chancengleichheit schaffen

Für den Aufbau des Schulwesens ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlagen, seine Neigung seine Leistung und seine innere Berufung maßgebend, nicht aber die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung der Eltern.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 132)

Massenarbeitslosigkeit und Armut von Kindern und Erwachsenen bilden derzeit die größten Gerechtigkeitsdefizite in Deutschland. Es ist ein Skandal, dass es noch immer den Zusammenhang zwischen der Zahl der Kinder und einem Armutsrisiko gibt. Eine stärkere institutionelle und finanzielle Unterstützung der Familien ist dringend erforderlich. Familien haben Anspruch auf Schutz, Anerkennung und Förderung durch die Gesellschaft.

Bildung ist Voraussetzung für Teilhabegerechtigkeit und damit Grundlage für eine freie, solidarische und gerechte Gesellschaft. Sie dient der Entfaltung vorhandener Talente und trägt entscheidend zur Chancengleichheit bei. Kinder und Jugendliche müssen Solidarität und Toleranz erfahren und befähigt werden, Veränderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt zu meistern. Bildung ist der Schlüssel zu Lebensgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung.

Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 106, Abs. 1)

Die Bereitstellung bezahlbaren familiengerechten Wohnraumes und die Sorge für ein kinder- und familienfreundliches Wohnumfeld verbessert die wirtschaftliche und soziale Lage von Familien. Hier stehen die Kommunen in besonderer Verantwortung.

Mitwirkung und Beteiligung

Alle Bewohner Bayerns sind zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger, Schöffe oder Geschworener, verpflichtet.

(Verfassung des Freistaates Bayern Art. 121)

Selbsthilfegruppen, ehren- und hauptamtliches Engagement in der Gesellschaft, in Verbänden, Organisationen und Initiativen, gestalten sozialen Alltag. Dies stärkt das demokratische und soziale Gemeinwesen. Der Staat ist auf die Beteiligung, Beratung und Mitwirkung angewiesen. Mitgestaltung und Mitverantwortung brauchen verbindliche Grundlagen, um nicht der Beliebigkeit zu unterliegen.

Das Soziale Netzwerk Altötting und seine Kooperationspartner

(Zusammenstellung folgt in Kürze)


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